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„Gratis Download“ Jetzt wird´s teuer?

(PM) , 22.08.2006 - Seit Anfang des Jahres wundern sich viele geprellte Verbraucher, dass Sie für das scheinbar so lukrative gratis download Angebot diverser Internetanbieter auf einmal Rechnungen über Jahresgebühren erhalten, die so um die € 80,- bis € 100,- je nach Anbieter liegen. Dabei sollte doch zumeist nur ein Euro für den Testzugang berechnet werden. Bei Anmeldung wurde für den Verbraucher kaum merklich, ein Vertrag über ein Jahresabo abgeschlossen, zu einem Fixpreis, der jährlich im voraus fällig sei. Muss der Kunde nun zahlen? In den allermeisten Fällen ist die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung widerrufbar, auch wenn die hierzu angegebene Frist bereits verstrichen ist. In der Regel ist die Belehrung über das Widerrufsrecht fasch. Es wird z.B. als Kündigungsrecht bezeichnet oder die angegebene Frist zum Widerruf ist zu kurz widergegeben. Oftmals ist der Hinweis auf das Widerrufsrecht bei einer gängigen Auflösung von 1024 x 768 Pixel nicht einmal auf dem Bildschirm zu sehen, ohne dass nach unten navigiert wird. Die Gründe, warum die Widerrufsbelehrung hinfällig ist und somit auch nach der Frist von zwei Wochen ein Widerruf erfolgen kann, sind damit längst nicht abschließend aufgezählt.
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