(PM) , 13.06.2006 - Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn RA Warm mit Beschluss vom 11. Mai 2006 die Berechtigung zuerkannt hat, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.Damit werden besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, auf diesem Fachgebiet dokumentiert.Wir freuen uns darauf, Ihnen auch weiterhin in allen wirtschaftszivilrechtlichen Angelegenheiten ganzheitlich als Ihre rechtsanwalts-PARTNER zur Verfügung zu stehen!
Herzliche Grüße aus Paderborn
Ihr rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger
Martin J. Warm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht
Dr. jur. Sandro Kanzlsperger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht