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Pressemitteilung

„Pkw-Kauf in der EU“ Autokauf in der EU ist einfacher geworden

(PM) Bonn, 18.08.2009 - Seit Mai 2009 ist es für inländische Bürger einfacher geworden, einen Pkw in einem anderen EU-Land zu kaufen und es in Deutschland zuzulassen. Zuvor war mit dem Erwerb eines neuen Autos im Ausland ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden, der viele Interessenten vom Kauf eines neuen Fahrzeugs im Ausland abhielt.
Nunmehr gibt es die neue Übereinstimmungsbescheinigung. Diese soll jetzt dazu beitragen, die bestehenden bürokratischen Hürden innerhalb des Gemeinschaftsgebiets abzubauen. Beim Kauf muss diese Bescheinigung dem Kunden ausgehändigt werden, der sie dann der zuständigen Zulassungsstelle vorlegt.
Der Kauf eines Pkw jenseits der Grenze ist für Privatpersonen meist deutlich billiger als hierzulande. Hintergrund des niedrigen ausländischen Preisniveaus ist, dass die einzelnen Staaten hohe Umsatz- und auch noch eine Zulassungssteuer verlangen, was die Autokonzerne durch geringere Nettowerte ausgleichen. Das tangiert aber deutsche Käufer nicht, die das Objekt der Begierde jenseits der Grenze deutlich günstiger erwerben möchten. Sie müssen diese Auslandsabgaben nicht zahlen, sondern dem Händler lediglich den Nettopreis.
Für die Umsatzversteuerung gibt es ein besonderes Verfahren der Fahrzeugeinzelbesteuerung. Danach ist für jedes aus einem anderen EG-Mitgliedstaat erworbene neue Kfz eine eigene Umsatzsteuererklärung abzugeben. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem im Ausland vereinbarten Entgelt. Dies ist grundsätzlich der vom Verkäufer in Rechnung gestellte Betrag. Der neue Fahrzeugbesitzer muss den Vordruck USt 1 B für die Fahrzeugeinzelbesteuerung bei dem Finanzamt abgeben, das sich auch um seine Einkommensteuer kümmert. Hierbei hat der Käufer die Steuer selbst zu berechnen und die ausgestellten Rechnungen beizufügen. Erklärungsabgabe und Steuerzahlung haben innerhalb von zehn Tagen nach dem Kauf zu erfolgen.
Wer den relativ kurzen zeitlichen Pflichten nicht pünktlich nachkommt, muss mit einem Verspätungs- und Säumniszuschlag rechnen. Wird der Zahlungstermin hinausgezögert, geht ein Großteil des eingesparten Kaufpreises an den Fiskus und somit wieder verloren. Wird die Steuer nicht bezahlt, kann das Finanzamt sogar die Einziehung des Fahrzeugscheins veranlassen.
Damit es anschließend in Deutschland keine Garantieprobleme gibt, muss das Serviceheft vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt sein und die Fahrgestellnummer sowie das Übergabedatum enthalten. Laut EU-Recht sind alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an den Autos zu erbringen, die in einem anderen EU-Land gekauft wurden.
Mehr zu diesem und ähnlichen Themen finden Interessierte auf www.vsrw.de, wo auch kostenlose Newsletter zu den Bereichen „Steuern privat“ und „GmbH-Steuern“ abonniert werden können.
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Der VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs wurde 1977 als Einzelunternehmen gegründet. Hinter der Abkürzung VSRW verbirgt sich der „Verlag für Steuern Recht und Wirtschaft“. 1988 wurde der Verlag in eine GmbH umgewandelt, deren ...
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