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Monopol begünstigt unfaire Marktabschottung – Bei Sportwetten leistet sich der Staat kostenlose Philantropie

(PM) , 07.06.2006 - Bonn/Münster – Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 gibt es immer wieder juristische Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit von privaten Sportwetten in Deutschland. Wie das Verwaltungsgericht Münster www.vg-muenster.nrw.de in einer Pressemitteilung berichtete, müssen private Sportwettbüros ihre Geschäfte vorläufig schließen. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster habe unter anderem den Eilantrag eines solchen Unternehmens aus Borken abgelehnt, das sich gegen die Untersagung seiner gewerblichen Betätigung wendet. Der Betreiber dieses Wettbüros vermittelte auf der Grundlage eines Vertrages mit einem in Gibraltar ansässigen Unternehmen Sportwetten, so das Verwaltungsgericht. Über die erforderliche Erlaubnis der Landesregierung verfüg er nicht, könne sie aber als Privater nach geltendem Recht auch nicht erhalten. Die Stadt Borken untersagte ihm per Ordnungsverfügung, Sportwetten anzubieten und zu vermitteln, und forderte die Schließung des Wettbüros. Der Borkener Betreiber hält dies für europarechtswidrig, legte deshalb hiergegen Widerspruch ein und beantragte beim Verwaltungsgericht, von der Schließung vorläufig - bis zu einer Entscheidung über seinen Widerspruch - verschont zu bleiben. Neben den Betreibern solcher Wettbüros oder Ladenlokale haben insbesondere Liberale kaum Verständnis für das Gebaren der deutschen Justiz und Politik gegenüber privaten Wettanbietern. „In Zeiten von Internet und Globalisierung sollte man für ein staatliches Wettmonopol ohne Zukunft eigentlich nur ein müdes Lächeln übrig haben, wäre dessen Überleben nicht durch die Gerätemedizin der Politik so unabsehbar lang zu gewährleisten“, sagt beispielsweise der Trierer Hochschullehrer Hardy Bouillon, der für den Brüsseler Think Tank Center for the New Europre www.cne.org seit 2002 als Head of Academic Affairs tätig ist und zahlreichen internationalen liberalen Institutionen und Organisationen beratend zur Verfügung steht. Mit seinem Monopol könne der Staat auf ungewisse Zeit die unfaire Marktabschottung weiter praktizieren; „und das nun auf eine Weise, die dem Zuschauer zeigt, wie man mit einem wirksamen, aber kaum wahrnehmbaren Foul dem Gegner ein weiteres Bein stellt.“ Es brauche wenig Phantasie, um sich vorzustellen, wie die Suchtprävention künftig finanziert werde: „Das, was man den Wettwilligen aus der Tasche zieht, wird zwar in die Suchtprävention fließen, aber die sonstigen Steuergelder, die in die bereits bestehenden Töpfe zur Suchtprävention fließen oder fließen sollen, werden dann spärlicher als gedacht rinnen und zum Stopfen von Haushaltslöchern oder dergleichen genutzt werden. Merken wird das wohl kaum einer.“ Der Staat werde mit kostenloser Philantropie werben. „Ein Privatunternehmen kann das nicht. Ob die EU den Deutschen für das doppelte Foulspiel die rote Karte zeigt, gilt abzuwarten. Noch ist es vor dem Spiel. Aber ein Verlierer steht schon mal fest: die deutschen Wettanbieter. Es wird wieder mal so sein, wie so oft: Die Deutschen werden weiterhin gegängelt und das Geschäft machen die anderen“, so Bouillon. Dennoch fühlen sich die Verfechter des Monopols durch die Urteilsbegründung der Karlsruher Richter bestätigt und pochen nun auf die Umsetzung und Schließung von privaten Annahmestellen. Doch die Rechtsmäßigkeit der Zwangsschließungen ist umstritten. Das Hamburger Verwaltungsgericht stoppte bereits die Sofortvollziehung gegen einen Sportwetten-Vermittler wegen „erheblicher Zweifel an der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit“ des Strafgesetzbuches. Im Klartext: Der Glückspiel-Paragraph des deutschen Strafgesetzbuchs könnte gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoßen und deshalb nicht anwendbar sein. Nicht zuletzt deshalb wurde von der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. „Mit einer möglichen Zementierung des staatlichen Wettmonopols würde dem gesamten Glücksspielmarkt weiteres Unheil drohen“, schreibt der Düsseldorfer Branchenexperte Jörg Peisert in der aktuellen Ausgabe seines Finanzbriefes zum Thema Sportwetten. „Denn damit könnte der Staat sich selbst ein Bein stellen. Fände das Sportwetten-Urteil nämlich auch Anwendung auf die staatlichen Spielbanken und Lotterien, müssten wohl auch diese ihre Werbemaßnahmen mit der Argumentation der Suchtprävention drastisch einschränken. Der finanzielle Ausfall für Bund und Länder wäre dann ungleich höher“, so der Geschäftsführer der Düsseldorfer JP&P Vermögensmanagement GmbH www.jpp-online.com .
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