VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
dieleutefürkommunikation AG
Pressemitteilung

Mindestlohngesetz bringt vielen Betrieben mehr Dokumentationspflicht

(PM) Stuttgart, 29.12.2014 - Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender, branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto die Stunde. Davon profitieren voraussichtlich etwa 3,7 Millionen Menschen. Doch das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat noch weitreichendere Konsequenzen. Es bringt für viele Arbeitgeber eine erweiterte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Das stellt einige Firmen vor Probleme. Moderne Workforce-Management-Systeme können hier helfen.

Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass viele Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen (siehe Mindestlohngesetz §17 Absatz 1). Dies gilt zum einen für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigen, also geringfügig Beschäftigte, außer sie arbeiten in einem Privathaushalt. Es gilt auch für Arbeitgeber in den Wirtschaftsbereichen, die unter § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes fallen. Dazu zählen:

- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft

In diesen Branchen muss auch die Arbeitszeit von Leiharbeitern dokumentiert werden. Die Aufzeichnung muss innerhalb einer Woche erfolgen. In der Praxis heißt das für die meisten Betriebe, dass die Arbeitszeiten täglich erfasst werden. Die Aufzeichnungen sind zudem mindestens zwei Jahre lang zur Überprüfung aufzubewahren. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vorschrift, droht ihm laut Mindestlohngesetz § 21ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.

Für Branchen mit ausschließlich mobiler bzw. ortsungebundener Tätigkeit, z.B. bei der Zustellung von Briefen, Paketen und Druckerzeugnissen, der Abfallsammlung, der Straßenreinigung etc. gilt allerdings eine Ausnahme. Wie einer im November nachträglich verabschiedeten Verordnung zu entnehmen ist, erfüllen Arbeitgeber hier bereits ihre Aufzeichnungspflicht, wenn diese für Arbeitnehmer nur die Dauer der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit erfassen.

Software-Lösungen erleichtern Dokumentation

Die Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit kann für Unternehmen sehr aufwendig und zeitintensiv sein. Aus diesem Grund nutzen viele Firmen systematisierte Modelle der Zeiterfassung. Oftmals handelt es sich hierbei jedoch um veraltete, auf Excel-Tabellen basierende Methoden, deren Umsetzung mit sehr viel Zeitaufwand und hohem Papierverbrauch verbunden ist. Nicht erst aufgrund der neuen Gesetzgebung empfiehlt sich den meisten Unternehmen daher die Einführung einer modernen Workforce-Management-Software.

Zur Basisausstattung gehört hier stets ein Modul zur Zeiterfassung. Diese elektronische Lösung hat unter anderem den Vorteil, dass die zur vollständigen Dokumentation aller Arbeitszeiten erforderlichen Prozesse vereinfacht sowie systematisiert ablaufen und Daten zentral gespeichert werden. Gleichzeitig sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Zeiten falsch, lückenhaft oder gar nicht erfasst werden. Besonders in Hinblick auf das drohende Bußgeld bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation stellt die elektronische Zeiterfassung eine sinnvolle Alternative dar. Zudem lassen sich Personalverantwortliche so dauerhaft entlasten.

Zeiterfassung über Terminal, Computer und mobil

Für die Verbuchung der Arbeitszeiten bieten sich verschiedene Vorgehensweisen an. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine Reihe stationärer Terminals an einer zentralen Stelle im Betrieb zu installieren. Unternehmen, die hauptsächlich über Einzel- und/oder PC-Arbeitsplätze verfügen, können von einem Employer-Self-Service (ESS) profitieren. Hierfür erhält jeder Mitarbeiter einen individuellen, passwortgeschützten Zugang zum Workforce-Management-System. Damit können die Beschäftigten eigenständig ihre Arbeitszeiten erfassen und planen.

Neueste ESS-Versionen lassen sich zudem auf Smartphones oder Tablets integrieren. Mit Hilfe dieser mobilen Workforce-Management-Systeme kann der Mitarbeiter auch von unterwegs seine Arbeitszeiten dokumentieren. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Mitarbeiter selten auf dem Firmengelände sind, was auf viele Berufe der Wirtschaftsbranchen, die unter § 2a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes fallen, zutrifft. So können die unterschiedlichen Workforce-Management-Systeme Unternehmen dabei unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen der Arbeitszeiterfassung sicher zu erfüllen.

Mehr zum Thema Mindestlohn und Zeiterfassung finden Interessierte hier: www.workforce-wiki.com/mindestlohn-und-zeiterfassung/
PRESSEKONTAKT
dieleutefürkommunikation
Frau Daniela Burggraf
Zust�ndigkeitsbereich: Redakteurin
Kurze Gasse 10/1
071063 Sindelfingen
+49-07031-76 88-26
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER INTERFLEX

Die Interflex Datensysteme GmbH & Co. KG bietet Komplettlösungen für Workforce Management mit Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung sowie Sicherheitssysteme mit Ausweiserstellung, CCTV Videoüberwachung, Offline-Komponenten und ...
ZUM AUTOR
�BER ALLEGION

Allegion (NYSE: ALLE) schafft Vertrauen durch bahnbrechende Sicherheit. Als Unternehmen mit zwei Milliarden Dollar Umsatz und Anbieter von Sicherheitslösungen für Unternehmen und Privathaushalte beschäftigt Allegion über 8.000 ...
PRESSEFACH
dieleutefürkommunikation AG
Kurze Gasse 10/1
71063 Sindelfingen
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG