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Malta Firma gründen: die richtige Lösung zum Start von Unternehmen

Der Vorteil der Firmengründung im Ausland ist sehr einfach: Verlagerung ertragreicher, wirtschaftlicher Betätigungen in steuergünstigere Länder. Jetzt von den niedrigsten Firmensteuern der EU profitieren - mit einer Malta Ltd. mit 5%.
(PM) Malta, 07.02.2012 - Ein vereintes Europa macht es möglich. Die Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten, um legal Unternehmenssteuern zu optimieren. Der Vorteil der Firmengründung im Ausland ist sehr einfach: Verlagerung ertragreicher, wirtschaftlicher Betätigungen in steuergünstigere Länder. Vorteile sind die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen und Anonymität des Gesellschafterkreises. So haben Firmen die Möglichkeit, die Vorzüge von Doppelbesteuerungsabkommen nutzen zu können und damit die Gesamtsteuerbelastung zu verringern.Wichtig bei einer Firmengründung in Malta ist die steuerliche Anerkennung. Hierbei muss man beachten, dass die Gesellschaft den Rechtsvorschriften des Landes entspricht.

Malta. Im globalen Finanzmonopoly gehört der mediterrane Kleinstaat seit seinem EU-Beitritt 2004 zu den Lieblingsstandorten der deutschen Wirtschaft.

Große Konzerne und erfolgreiche Mittelständler agieren schon seit vielen Jahren international. Steigern auch Sie Ihren Erfolg mit einem Unternehmen in Malta. Im Vergnügungsviertel St. Julians residieren Firmen wie Lufthansa, Puma, BASF, K+S oder Fraport.

Wie in England, so kennt auch Malta "Private" und "Public" Limited Companies. Die Mehrheit aller Gesellschaften sind Private Limited Companies oder schlicht "Limited Companies".

Vorteile:

- Komplett eingerichtetes Büro incl. Personal
- Treuhanddirektor und/oder Gesellschafter
- Notwendige Konten privat/geschäftlich bei Großbanken
- Sämtliche Verwaltungsaufgaben/Office Service
- Weitergehende Strukturen (Offshore etc.)

Treuhandgesellschaft in Malta:

- Erfahrener Geschäftsführer engl. & deutschsprachig
- Voller Kontozugriff & Kreditkarte
- Incl. physikalischem Büroarbeitsplatz in Malta
- Inclusive Buchhaltung und Erledigung der Steuerangelegenheiten
- Weltweit voll geschäftsfähig ohne Einschränkungen

Wann ist eine Treuhandlösung sinnvoll?

- Diskretion vor Kunden oder Geschäftspartnern
- Anonymität bezüglich Vermögensverhältnissen
- Umgehung arbeitsrechtlicher oder vertraglicher Beschränkungen
- Rechtsschutz gegenüber Dritten
- Höchstmögliche unternehmerische Freiheit

Die Steuerbehörden sehen als Begünstigtem in dieser Konstellation die Eigner der Maltesischen Holding, also die deutsche Kapitalgesellschaft. Die Erstattung der Steuern erfolgt an die Maltesische Holding, sodass in Malta effektiv 5% Steuern anfallen. Die Maltesische Holding schüttet die Gewinne und die erstattete Steuer als Dividende an die deutsche Kapitalgesellschaft aus. Auf Grund bestehender EU Richtlinien bleibt diese Ausschüttung an eine Kapitalgesellschaft weitgehend steuerfrei. Lediglich 5% der erhaltenden Dividende müssen als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben versteuert werden.

Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht deutschen Kapitalgesellschaften einen erheblichen Steuervorteil für Auslandsaktivitäten in Anspruch zu nehmen. Die deutsche Kapitalgesellschaft gründet hierzu eine Maltesische Holding Gesellschaft, die wiederum eine Maltesische Handelsgesellschaft gründet. Die Handelsgesellschaft führt die operativen Geschäfte deren Gewinne mit 35% versteuert werden.

Auf Grund einer Besonderheit im Maltesischen Steuerrecht werden bis zu 6/7 der Maltesischen Steuern erstattet sofern die Anteilseigner nicht in Malta ansässig sind. Die Steuerbehörden sehen als Begünstigtem in dieser Konstellation die Eigner der Maltesischen Holding, also die deutsche Kapitalgesellschaft. Die Erstattung der Steuern erfolgt an die Maltesische Holding, sodass in Malta effektiv 5% Steuern anfallen. Die Maltesische Holding schüttet die Gewinne und die erstattete Steuer als Dividende an die deutsche Kapitalgesellschaft aus. Auf Grund bestehender EU Richtlinien bleibt diese Ausschüttung an eine Kapitalgesellschaft weitgehend steuerfrei. Lediglich 5% der erhaltenden Dividende müssen als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben versteuert werden.
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Herr Chris Lauffer
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