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Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen

(PM) Leipzig, 20.04.2011 - Versicherte müssen für Behandlungen, die der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht abdeckt, in der Regel selbst aufkommen. Bei privaten Versicherungen ist dagegen vertraglich geregelt, welche Leistungen übernommen werden. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de erklärt, worauf Versicherte achten sollten.

Da den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen ein relativ enger Rahmen gesetzt ist, müssen Versicherte die Kosten für bestimmte Behandlungen entweder teilweise oder komplett selbst tragen. Die Übernahme einer Heilbehandlung ( www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/heilbehandlung/ ) durch die Krankenkasse setzt eine ärztliche Verschreibung voraus. Außerdem müssen die entsprechenden Behandlungen im Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt sein.

Zu den Heilbehandlungen zählen zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik oder auch Sprachtherapien. Gesetzlich Versicherte müssen zehn Prozent der Heilkosten selbst übernehmen, außerdem fällt für jedes eingelöste Rezept eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro an. Welche Leistungen eine private Krankenversicherung abdeckt, ist individuell im Vertrag festgelegt.

Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sollten ein Rezept, das sie für eine Heilbehandlung vom Arzt erhalten, in jedem Fall möglichst schnell einlösen. Ansonsten kann es vorkommen, dass die Versicherer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung infrage stellen und der Patient die Kosten trotz Verschreibung selbst trägt.

Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/heilbehandlungen-nur-teils-von-krankenkassen-uebernommen/338354.html
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