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Heizkosten richtig abrechnen

(PM) Hasloh, 23.04.2012 - Jeder Eigentümer kann verlangen, dass für Abrechnungsperioden nach dem 1. Januar 2009 bei Gebäuden, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Heizkostenverordnung vorliegen, die Heizkosten zu 70 Prozent nach dem Verbrauch und zu 30 Prozent nach den Grundkosten umgelegt werden. Fasst eine Eigentümergemeinschaft einen anderslautenden Beschluss, kann er angefochten werden. Die 70/30- Regelung gilt für Gebäude, die durch Wärme-Contracting versorgt werden, für alle Bauten, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllen, mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind (Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2011, 292a C 7251/10, in: Der Wohnungseigentümer 2011, Seite 120).

Weitere aktuelle Urteile finden sich auf www.wertplan-nord-immobilien.de
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