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Fachartikel, 12.07.2007
Finanzen und Controlling
Finanzierung durch Venture Capital
Venture Capital, zu Deutsch „Risikokapital“, ist ein Finanzierungsangebot, das sich in erster Linie an Unternehmens- bzw. Existenzgründer richtet oder auf die Finanzierung junger Unternehmen in den ersten Gründungsjahren ausgerichtet ist. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag zu den Vor- und Nachteilen einer Finanzierung durch Venture Capital und dem typischen Ablauf eines Beteiligungsprozesse.

Venture Capital Gesellschaften gehören zur Gruppe der Finanzinvestoren, die ohne eigenes Interesse an den Produkten und Leistungen des Kapital suchenden Unternehmens ihre Investitionsentscheidung treffen. In dieser Hinsicht unterscheiden sie sich auch von den strategischen Investoren, die nur in Ausnahmefällen in Start-up Unternehmen investieren.

Rahmenbedingungen für eine Beteiligung

Wie der Name schon andeutet, ist Venture Capital bzw. Risikokapital eine Art der Finanzierung, die insbesondere für Beteiligungen mit höherem Risikopotenzial genutzt. Aufgrund des Ausfallrisikos bei Unternehmensgründungen, das in den ersten fünf Jahren überproportional hoch ist, müssen erfolgreiche Beteiligungen bei Venture Capital Gesellschaften zur Kompensation überdurchschnittlich hohe Verzinsungen erwirtschaften. Risikokapital wird von Fördermittelgebern und Venture Capital Gesellschaften angeboten. Über das Angebot von Fördermitteln soll die Gründung und das Wachstum von Unternehmen stimuliert und entwickelt werden. Während Fördermittel in der Regel zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden (unter Berücksichtigung des Risikopotenzials), ist eine Finanzierung über Venture Capital Gesellschaften für den Gründer, langfristig betrachtet, eine eher „teure Angelegenheit“: Bei Venture Capital zählt die Rendite bzw. die möglichst hohe Verzinsung des eingesetzten Kapitals.

In der Regel liegt das Investitionsvolumen bei Risikokapitalgeber deutlich unter € 2 Mio. und ist auf den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen ausgerichtet. Bei der Vergabe von Fördermitteln werden in der Regel maximal 50 % des Vorhabens gefördert und die restliche Finanzierung erfolgt über Gründer und Gesellschafter. Die Konsortialbildung mit anderen Investoren, von denen einer die Funktion des Leadinvestors übernimmt, ist nicht unüblich. . Als Finanzinvestoren haben die meisten Venture Capital Gesellschaften Anlagehorizonte von drei bis fünf Jahren, bei Fördermitteln geht der Zeitraum auch bis zu 10 Jahren. Zum Ablauf der Investitionszeit soll eine Rückzahlung der Fördermittel erfolgen, bzw. ein Verkauf der Anteile, der „Exit“ für den Venture Capital Investor. Beteiligungsgesellschaften nutzen öffentliche Fördermittel zudem auch zur Absicherung eines Teils des Risikos, das sie bei einem Investment eingehen. Zum Ablauf der Investitionszeit wird ein Verkauf der Anteile, der „Exit“ für den Investor, gesucht. Vor einigen Jahren war der bevorzugte Exit der Börsengang oder IPO (Initial Public Offering), da auf diesem Wege teilweise hohe Verzinsungen erzielt werden konnten. Der Erfolg der Investition wird oft auch in Vielfachen („Multiples“) des investierten Betrages gemessen. Es gab durchaus eine Zeit, in denen Multiples von 20 und mehr erreicht wurden.

Mit dem Platzen der Internetblase ist auch der Exit über einen IPO schwieriger geworden und die Bewertung der Anteile bei der Erstnotierung ist im Vergleich zu der Situation Ende der 90er Jahre wesentlich vorsichtiger geworden. Wenn ein Börsengang nicht möglich oder nicht Erfolg versprechend erscheint, dann wird ein Verkauf der Anteile („Trade Sale“) angestrebt. Als Käufer kommen andere Beteiligungsgesellschaften in Betracht, ein Unternehmen mit Interesse an den Produkten oder dem Know-How der Beteiligungsgesellschaft oder auch die Gründer selber. Wenn ein Verkauf in einem Zug nicht möglich ist, dann kann dies auch in mehreren Tranchen oder an verschiedene Käufer erfolgen.

Da die Beteiligung in der Gründungsphase bzw. in den ersten Jahren danach mit besonders hohem Risiko verbunden ist, liegen die Erwartungen der Risikokapitalgeber an die zu erwartende Verzinsung deutlich höher als bei Beteiligungen in Wachstumsphasen. Die Grundlage für die Kalkulation der zu erwartenden Verzinsung liefert der Business Case, in dem die wirtschaftliche Planung des Beteiligungsunternehmens zusammengefasst wird. Je nach Einschätzung des Risikos nimmt der Venture Capital Geber Abschläge von den Ergebnissen vor und ermittelt hieraus sein Beteiligungsangebot.

Ablauf des Beteiligungsprozesses

Der Business Plan und der persönliche Eindruck von den Managementfähigkeiten und Erfahrungen der Gründer sind wichtige Entscheidungshilfen für den Investmentmanager. Typischweise folgt der Risikokapitalgeber eigenen Anlagerichtlinien bzw. den veröffentlichten Fördermittelrichtlinien, die einen Rahmen vorgeben für mögliche Beteiligungen im Hinblick z.B. auf Branche, Größenordnung der Beteiligung, Risikopotenzial und die zu erwartende Verzinsung. Passt ein Beteiligungsvorhaben in den abgesteckten Rahmen erfolgt eine Analyse und Bewertungsphase (Due Diligence). Hierbei werden sowohl die Marktfähigkeit des Produktangebotes, die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und die Plausibilität der Annahmen überprüft. Fallweise werden in dieser Phase Gutachten durch externe Experten eingeholt. Die Erkenntnisse dieser Gutachten, die in der Regel von den Venture Capital Gesellschaften beauftragt und bezahlt werden, können auch für die Gründer wertvolle Erkenntnisse zur Anpassung ihrer Planungen geben. Im besten Fall geben sie eine Betätigung für die bisherigen Überlegungen.

Fällt das Ergebnis der Vorprüfungen zur Zufriedenheit des Investmentmanagers aus, dann wird das eigentliche Beteiligungsangebot, d.h. die Unternehmensbewertung und die Mitspracherechte festgelegt. Die Unternehmensbewertung definiert die Beteiligungshöhe bei dem gegebenen Kapitalbedarf. Es gibt auch Fälle, in denen die Analyse des Business Case ergibt, dass der Kapitalbedarf geringer oder höher ausfällt, als von den Gründern ursprünglich angesetzt. Auch eine Aufteilung des benötigten Kapitals in Tranchen je nach Bedarf und Erreichen gemeinsam vereinbarter Meilensteine ist in manchen Fällen sinnvoll.

Besteht zwischen den Unternehmensgründern und dem Investmentmanager Einigkeit über die Ausgestaltung einer Beteiligung, wird im nächsten Schritt ein Investment-Proposal erstellt, das dem bei den meisten Venture Capital Gesellschaften vorhandenen Investment-Komitee, dem letztendlichen Entscheidungsgremium, als Entscheidungsgrundlage vorgelegt wird. Selbst bei bisher positiver Entwicklung der Prüfungen kann es immer noch zu einer Ablehnung oder zu ergänzenden Auflagen kommen. Das Investment-Komitee ist als Sicherheitsfilter für den Kapitalgeber vorgesehen, um zu prüfen, ob der Investmentmanager alle Prüfungen sorgfältig und neutral durchgeführt hat und ob die Beteiligung gemäß den Anlagestatuten passt.

Die Zeit nach dem Vertragsabschluss

Ist auch dieser Schritt erfolgreich abgeschlossen, wird der eigentliche Beteiligungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag muss von einem Notar abgeschlossen werden und beinhaltet oft auch weitergehende Vereinbarungen über die Rechte und Pflichten der Parteien, z.B. Informationspflichten durch die Gründer und Mitspracherechte durch den Investor (Aktionärsvereinbarung).

Nach vollzogener Beteiligung erhält der Investor in der Regel ein regelmäßiges (monatliches oder quartalsweises) Reporting über die Entwicklung des Unternehmens. Außerdem erhält der Investor oft einen Sitz und Mitsprache bei einem Beirat (oder Aufsichtsrats). In vielen Fällen kann der Vertreter des Risikokapitalgebers mit seiner Erfahrung bei der Bewältigung von Krisen und Problemen in ähnlicher Weise helfen wie ein Business Angel. Der Vertreter in dem Aufsichtsgremium kann fallweise auch en von dem Risikokapitalgeber beauftragter Experte sein, der allerdings hierbei die Interessen des Investors übernimmt.

Gegen Ende der Beteiligungslaufzeit suchen Gründer und Investoren Idealerweise gemeinsam nach einer Lösung für den anstehenden Exit. Dabei kann der Einstieg eines strategischen Investors auch für die Gründer in vielen Fällen eine attraktive Möglichkeit zur Gestaltung und Absicherung der weiteren Wachstumsphase sein.

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