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Pressemitteilung

Filesharing aktuell: Abmahnungen von Waldorf Rechtsanwälte für Sony Music, Bastei Lübbe oder Constantin Film

(PM) Köln, 04.06.2010 - Medienunternehmen wie etwa Sony Music, der Bastei Lübbe Verlag oder Constantin Film lassen nach wie vor ungeachtet der neuesten BGH-Rechtsprechung zahllose Internetuser von der Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte abmahnen. Die Rechteinhaber machen damit Ansprüche geltend, die auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gerichtet sind. Hierzu hat der BGH kürzlich mit Urteil vom 12.05.2010 – ZR 121/08 wie folgt ausgeführt:

Danach können Privatpersonen, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen im Internet missbraucht wird, verschuldensunabhängig auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Laut Pressemitteilung des BGH beschränkt sich dabei jedoch die Kostenerstattung auf 100,00 EUR, wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass nicht er selber, sondern ein Dritter die vom Rechteinhaber behauptete Urheberrechtsverletzung begangen haben muss. Einen solchen Nachweis kann der Anschlussinhaber etwa führen, indem er schlüssig darlegt, zum maßgeblichen Download-Zeitpunkt nicht in seiner Wohnung gewesen zu sein oder aber den Dritten, der die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat, namentlich als Zeugen benennt. Die vom Anschlussinhaber zu leistende Kostenerstattung beschränkt sich dann auf 100,00 EUR. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers scheiden aus.

Um sich nicht von vornherein sämtliche Einwendungen abzuschneiden, die etwa einem etwaigen Kostenerstattungs- und/oder Schadensersatzanspruch entgegen gehalten werden könnten, sollten Sie als Empfänger einer Abmahnung den verschuldensunabhängig bestehenden Unterlassungsanspruch nur höchst vorsorglich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Verwahrung gegen die Kostenlast durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllen. Hierbei sollten Sie jedoch keinesfalls auf die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zurückgreifen, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die insbesondere Aussagen zu Kostenerstattung und Schadensersatz außen vor lässt.

Zur Formulierung Ihrer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie die Hilfe eines im Urheberrecht versierten Anwalts in Anspruch nehmen. Ziel muss es dabei sein, Gerichtsprozesse zu vermeiden, Folgeabmahnungen zu verhindern und unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Jörg Halbe ist Rechtsanwalt in Köln und geschäftsführender Gesellschafter der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Halbe berät und vertritt private wie gewerbliche Abmahnopfer in allen Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts - schnell, diskret und effizient!
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