(PM) , 23.01.2007 - Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2007 vom 19. Januar 2007
„Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im
Verfahren „Erbschaftsteuer“ (1 BvL 10/02) wird am 31. Januar 2007 um
9.00 Uhr auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts
(www.bundesverfassungsgericht.de) zusammen mit einer Pressemitteilung
veröffentlicht.“
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Bevorzugung von Immobilien- und Betriebsvermögen bei der Gesetzesreform zur Erbschaftssteuer.
Der Bundesfinanzhof hatte diese Regelung bereits vor 5 Jahren als mutmaßlich grundgesetzwidrig beanstandet.
Eigentümer von Immobilien haben möglicherweise nur noch kurz Zeit ihre Dispositionen zu den unveränderten Konditionen zu treffen.