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Pressemitteilung

EU-Vergaberichtlinien.de – Neues Informationsangebot

Reform des Öffentlichen Auftragswesens
(PM) Bochum, 11.03.2015 - Drei neue EU-Vergaberichtlinien sind Grundlage für die kommende Vergaberechtsreform. Auch wenn diese Richtlinien zunächst “nur” die Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte betreffen und die Vergabe- und Vertragsordnungen für die Verfahren unterhalb der Schwellenwerte – nicht im gleichen zeitlichen Rahmen – neu gefasst werden sollen, ist heute bereits absehbar, dass diese Richtlinien eine Vergaberechtsreform einleiten werden, die ihren Namen verdient.

Auch vor Veröffentlichung der ersten Umsetzungsentwürfe der neuen Vorgaben befasst sich bereits eine Reihe von Beiträgen in unterschiedlichen Quellen mit einzelnen Aspekten der neuen Regelungen. Was jedoch fehlte und worauf cosinex von vielen Vergabestellen angesprochen wurden, war ein Informationsangebot, das überblicksartig die wesentlichen Punkte der neuen Vorgaben zusammenfasst und einen Einstieg in die verschiedenen Aspekte der Richtlinien bietet.

Als Lösungsanbieter befasst sich cosinex ganzheitlich mit den Themen, die es gilt elektronisch zu unterstützen. Da cosinex sich mit den EU-Vergaberichtlinien bereits inhaltlich recht tief auseinandergesetzt hat, wurde die Expertise zu dem Thema zentral sowie allgemein zugänglich im Rahmen einer Themenseite unter www.euvergaberichtlinien.de/ zusammengefasst.

Warum? Was? Wann? und Wie?

Die Einstiegsfrage für Juristen in zivilrechtlichen Fallbearbeitungen lautet meist: “Wer will was von wem woraus?” Da es auch darüber hinaus meist auf die richtigen Fragen ankommt, hat cosinex sich in Anlehnung an diese Grundidee für die Strukturierung der Themenseite rund um die EU-Vergaberichtlinien ebenfalls von zentralen Einstiegsfragen leiten lassen und geht daher vier Aspekten nach:

1. Warum war eine Neufassung der EU-Vergaberichtlinien aus Sicht der EU erforderlich? (Ziele der Reform)
2. Was bewirken die neuen EU-Vergaberichtlinien?
3. (Bis) Wann sind welche Schritte umzusetzen?
4. Wie können die anstehenden Änderungen softwareseitig unterstützt werden?

Ziel der Themenseite ist es, der “Vergabe-Community” ein Informationsangebot an die Hand zu geben, das die Orientierung innerhalb der neuen Vorgaben und Fristen etwas erleichtert.

Wichtig ist dabei u.a., auch hier der cosinex „Open Company“-Strategie treu zu bleiben: Nur das Zusammenwirken aller „Stakeholder“ und deren gemeinsames Verständnis der erforderlichen Grundlagen für ein jeweils verfolgtes Ziel können den gewünschten Mehrwert bringen.

Die Themenseite soll in den kommenden Monaten um weitere Informationen ergänzt werden. Auch vor diesem Hintergrund sind Anregungen, Verbesserungsvorschläge sowie allgemeines Feedback erwünscht.

Viel Spaß beim Stöbern in den “EU-Vergaberichtlinien” wünscht das Redaktions-Team des cosinex-Blogs.
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