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EON muss Kartellstrafe zahlen

(PM) , 08.07.2009 - Noch gibt es keine konkreten Hinweise auf eine Erhöhung der Energiepreise zum Beginn der kommenden Heizperiode. Eine aktuelle Nachricht lässt aber vermuten, dass zumindest EON in nächster Zeit Kapital hereinbringen muss. Die EU-Kommission verurteilte den deutschen Gasriesen gemeinsam mit einem kooperierenden französischen Anbieter 1,1 Milliarden Euro Kartellstrafe zu zahlen.

Der deutsche Gas-Versorger EON muss gemeinsam mit einem französischen Anbieter 1,1 Milliarden Euro Kartellstrafe wegen verbotener Absprachen bezahlen. Die zuständige EU-Kommission legte diese Summe jetzt fest, um das den Wettbewerb verzerrende Verhalten der beiden Gas-Anbieter zu bestrafen. Die EU-Kommission verhängte damit das zweithöchste Bußgeld der europäischen Wettbewerbsgeschichte. Der Düsseldorfer Konzern Eon und seine Tochter Eon Ruhrgas müssen mit 553 Millionen Euro die Hälfte der Kartellstrafe tragen.

Begründung: Eon, Eon Ruhrgas und GDF sollen bis 2005 insgesamt 30 Jahre lang Gasmärkte in Deutschland und Frankreich untereinander aufgeteilt haben. 1975 wurde beim Bau der gemeinsamen Megal-Pipeline vereinbart, russisches Erdgas nicht im Land des jeweils anderen Unternehmens zu verkaufen. Dies wertete die Kommission als Verstoß gegen die geforderte Offenheit der Märkte.
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