VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Jus Rechtsanwälte Schloms und Partner
Pressemitteilung

Aktueller Beschluss des Düsseldorfer Kreises: Datenschutz in sozialen Netzwerken

(PM) Augsburg, 28.02.2012 - Der Düsseldorfer Kreis als Gremium der obersten Datenschutzaufsichtsbehörden hat im Dezember 2011 einen Beschluss zum Datenschutz in sozialen Netzwerken erlassen. Dieser bindet die Aufsichtsbehörden in ihrer aufsichtsrechtlichen Tätigkeit und hat damit praktische Relevanz für Unternehmen, die in Sozialen Netzwerken werben.

Der Düsseldorfer Kreis richtet sich mit seinem Beschluss an Betreiber sozialer Netzwerke, wie Facebook, Xing und Co. Er erkennt, dass Betreiber sozialer Netzwerke, die auf den Bereich der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind, die deutschen Datenschutzbestimmungen zu beachten haben. Dies unabhängig von dem Sitz des Betreibers und auch für den Fall, dass der Betreiber nicht einmal eine Niederlassung im Gebiet der Europäischen Union hat.

Danach müssen Betreiber sozialer Netzwerde insbesondere transparente Datenschutzerklärungen für die Nutzer bereithalten, damit die Nutzer stets erkennen können, inwieweit ihre persönlichen Daten von dem Sozialen Netzwerk ausgelesen und verarbeitet werden.

Daneben fordert der Düsseldorfer Kreis weitgehende Auskunftsrechte für die Nutzer der sozialen Netzwerke sowie die Möglichkeit der Nutzung unter Alias-Namen. Insbesondere minderjährige Nutzer sollen in Sozialen Netzwerken besonders geschützt werden.

Interessant ist der Beschluss künftig dahingehend, dass das direkte Einbinden von sog. Social Plug- ins in weitere Webseiten als unzulässig erklärt werden. Das berühmteste Beispiel eines Social-Plug-Ins ist der berüchtigte Facebook-Like-Button. Durch diesen können Webseitenbesucher die Inhalte einer Webseite direkt mit ihrem Nutzerprofil verbinden, so dass Netzeffekte für die Unternehmen generiert werden und kostengünstiges Marketing betrieben werden kann. Jedoch werden nach einem Einbinden des Facebook-Like-Buttons stets sämtliche Besucherdaten an Facebook übertragen, so dass sich dort möglicherweise weitläufige Nutzerprofile zusammenstellen lassen.

Der Düsseldorfer Kreis erkennt weiter, dass in Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plug-Ins auf sich aufmerksam machen wollen selbst Verantwortung hinsichtlich der so gesammelten und übertragenen personenbezogenen Daten der Besucher haben. Insofern wird vom Düsseldorfer Kreis eine Einwilligungserklärung der Nutzer zur Datenübertragung gefordert.

Der Düsseldorfer Kreis erklärt daneben, dass die transparente Gestaltung einer Datenschutzerklärung hinsichtlich der vorgehenden Datenübermittlungen an die sozialen Netzwerke für die Webseitenanbieter kaum überschaubar sei, so dass folgerichtig eine transparente Datenschutzerklärung nicht umzusetzen sei. Diese fordert jedoch das Telemediengesetz für alle Fälle, in denen personenbezogene Daten über Webseiten übermittelt werden.

An dem Beschluss des Düsseldorfer Kreises, der grundsätzlich die Anerkennung der ihm untergeordneten Aufsichtsbehörden erfahren muss ist zu kritisieren, dass dieser keineswegs die gängigen Marketingpraxis berücksichtigt. Möglichkeiten der werbewirksamen Nutzung von Sozialen Netzwerken scheinen derzeit nicht eröffnet. Lösungsmöglichkeiten für die Praxis werden nicht eröffnet, so dass die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen an einer Datenverarbeitung und an einer rechtssicheren Nutzung nicht beachtet werden.

Fazit: Der Beschluss des Düsseldorfer Kreises erklärt den beliebten Social-Plug-Ins für den aktuellen Programmierungsstandard noch das Aus. Es bleibt abzuwarten, inwieweit durch die Betreiber Sozialer Netzwerke alsbald datenschutzkonforme Möglichkeiten der Einbindung entwickelt werden.
PRESSEKONTAKT
Jus Rechtsanwälte Schloms und Partner
Herr Hans-Peter Heinemann
Ulrichsplatz 12
86150 Augsburg
+49-821-346600
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER JUS RECHTSANWÄLTE SCHLOMS UND PARTNER

JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Augsburg. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Zahlreiche unserer Berufsträger haben sich zu Fachanwälten ...
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
Jus Rechtsanwälte Schloms und Partner
Ulrichsplatz 12
86150 Augsburg
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG