In Bayern gibt es derzeit nur acht Unternehmensberatungen, welche als Beratungsunternehmen vom BMWi für Innovationsprojekte im Mittelstand autorisiert wurden.
(PM) Nürnberg, 14.10.2010 - Vielen kleinen Unternehmen mangelt es erfahrungsgemäß oft an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Genau hier setzt die qualifizierte Beratung der VEND consulting GmbH an, welche nun auch im Rahmen des neuen BMWi Programms go-Inno gefördert werden kann.
Konkret werden mit go-Inno externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- Verfahrensinnovationen bei kleinen Unternehmen gefördert. Die Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden, zu denen nun auch die VEND consulting GmbH aus Nürnberg zählt.
Das go-Inno-Beratungsmodell sieht eine Begleitung von der Idee bis zur Umsetzung vor und teilt sich in folgende Stufen auf:
Stufe 1: Die Idee - Unternehmensaudit oder Machbarkeitsstudie
- Bewertung der Innovationspotenziale des Unternehmens
- Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise
- Firmenbezogene Darstellung der Machbarkeit des Innovationsvorhabens
Stufe 2: Das Konzept - Realisierungskonzept
- Technologiebewertung und Marktanalysen
- Erarbeitung des Realisierungskonzepts
- Ermittlung geeigneter Technologiegeber und Finanzierungsmöglichkeiten
Stufe 3: Die Umsetzung - Projektmanagement
- Begleitung des Innovationsprojektes durch externes Projektmanagement
- Auswertung und Beurteilung des Innovationsprojekts und Schlussfolgerungen
Den Stufen vorausgesetzt kann eine kostenlose Initialberatung in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden bis 31.12.2010 kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, welche weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt haben und einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. € in den Büchern stehen haben. Ab 01.01.2011 halbieren sich die genannten Kriterien.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffbau und die unter den ehemaligen EGKS-Vertrag fallenden Bereiche (Kohle und Stahl).
Über das go-Inno Programm können BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen angefordert werden, welche 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen abdecken. Die Unternehmen müssen somit nur Ihren 50%-igen Eigenanteil an den Beratungskosten tragen.
Weitere Informationen zum Programm selbst finden Sie auch online unter
www.inno-beratung.de