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Pressemitteilung

Der EuGH und der Schlussantrag des Generalanwalts zum Führerschein ohne MPU

(PM) Slubice, 20.11.2011 - Es handelt sich bei dieser Rechtsfrage um ein europarechtliches Problem zum Führerscheinerwerb im EU-Ausland bei gleichzeitig bestehender MPU-Auflage in Deutschland ab dem 19.1.2009. Zu diesem Zeitpunkt traten weitere Teile der 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft, aus denen die MPU-Branche schon gern (nachvollziehbar) und teilweise leider auch einige deutsche Gerichte (keineswegs nachvollziehbar) eine Ungültigkeit dieser Führerscheine ohne bestandene MPU in Deutschland herleiten wollen.

Bei den genannten Führerscheinen handelt es sich natürlich nur um korrekt im EU-Ausland erworbene Dokumente, also mit einem Mindestaufenthalt von 185 Tagen im Erteilerstaat, einem eingetragenen ausländischen Wohnort und dort bestandener theoretischer sowie praktischer Prüfung. Gleichzeitig muß eine evtl. verhängte Sperrfrist beim erneuten Führerscheinerwerb zum Erteilungzeitpunkt bereits abgelaufen sein. Führerscheine, die nicht unter Beachtung dieser genannten Kriterien erworben wurden, sind auch nach unserer Ansicht lediglich ein Fall für die Mülltonne und ergeben keine gültige Berechtigung, ein Fahrzeug in Deutschland zu führen.

Zur Klärung dieser streitbehafteten Frage hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beim Europäischen Gerichtshof eine Vorlagefrage eingereicht, die sich nunmehr dem Entscheidungsstadium nähert. Die mündliche Verhandlung sowie der Schlussantrag des Generalanwalts sind bereits erfolgt. Die endgültige Entscheidung wird im Januar oder Februar 2012 erwartet.

* Vorlagefrage im Volltext:
www.la-by.bayern.de/images/PDFs/11a1030b.pdf

* Schlussantrag im Volltext
curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=79888889C19100419&doc=T&ouvert=T&seance=CONCL

Aufgrund wiederholter Nachfragen unserer Kunden und Interessenten hier also eine kurze Erläuterung der aktuellen Situation:

Die Licuxa Sp.z o.o. hat sich den Schlussantrag des Generalanwalts Yves Bot natürlich intensiv angesehen und kann in diesem Zusammenhang die allgemeine Aufregung im Internet (hauptsächlich in einschlägigen Foren), wie auch vereinzelt die unserer Kunden, nicht nachvollziehen.

Was haben wir nun wirklich? Eigentlich nichts Neues.

Es liegt jetzt der Schlussantrag des Herrn Bot vor, der aber in keiner Weise verwundert. Die Licuxa Sp.z o.o. hat ihn in dieser Form bereits vorhergesehen und hätte ihn notfalls auch selbst verfassen können, allerdings ohne die Abweichung bzgl. der vom Generalanwalt erwähnten Untersuchungen. Der Antrag überrascht insgesamt trotzdem nicht wirklich und das ist auch erklärlich.

Die MPU-Lobby, vertreten durch deutsche Behörden, diese wiederum vertreten durch den Generalanwalt, haben schlicht nichts in der Hand und damit wirkt dieser Antrag nun ebenso hilflos wie konstruiert. Die letzte kreative Idee des Herrn Bot ist also eine Untersuchung, vermutlich weil auch ihm zwischenzeitlich aufgefallen war, das er sonst nur ratlose Leere verbreitet. Diese Idee hätte er allerdings besser sofort wieder vergessen sollen. Sie ist komplett undurchdacht, bzw. bereits durch eine entsprechende Anlage zur Richtlinie hinreichend geregelt und kehrt sich im Ergebnis vermutlich auch noch zusätzlich gegen die (deutsche) MPU.

Es gibt somit drei realistische Entscheidungsmöglichkeiten für den EuGH - Volltext unter: fahrschulservice-polen-tschechien.de/2011/11/14/aktuell-der-eugh-und-der-schlussantrag-des-generalanwalts/#more-1369
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Die Licuxa Sp.z o.o. ­wurde am 23.05.2006 mit Sitz in Slubice, Polen, gegründet. Ihre Tätigkeitsfelder sind u.a. ­die Aus- und Weiterbildung im Bereich des Güterkraftverkehrs. In Zusammenarbeit mit deutschen, polnischen und ...
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