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NÜRNBERGER rät: Berufsunfähigkeitsversicherung ist umfassender als Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss einer Versicherung zum Schutz vor dem Verlust der Arbeitskraft ist für jeden Berufstätigen ratsam. In den meisten Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) einer günstigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung klar vorzuziehen.
(PM) Nürnberg, 03.03.2017 - Obwohl rund ein Viertel aller Berufstätigen in Deutschland bereits vor dem Eintritt ins Rentenalter krankheits- und unfallbedingt arbeitsunfähig werden, ist nur ein erschreckend geringer Teil der Arbeitnehmer ausreichend gegen den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft versichert. Versicherer wie die NÜRNBERGER leisten daher Aufklärungsarbeit und bemühen sich darum, die Wichtigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung – ungeachtet der ausgeübten Tätigkeit oder des Alters – über attraktive Angebote hervorzuheben. Denn Fakt ist: Es kann jeden Arbeitnehmer treffen. Vor allem psychische Belastungen wie Burn-Out oder Depressionen sowie körperliche Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Probleme, die auch bei klassischen Bürotätigkeiten auftreten. Ein Versicherungsschutz, der all diese Eventualitäten abdeckt, sollte demnach für jeden Beschäftigten, der auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen ist, Pflicht sein.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER bietet zusätzliche finanzielle Absicherung

Doch welche Möglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer? Festzuhalten ist, dass der Staat nur noch die Erwerbsunfähigkeit abdeckt. Seit 2001 ersetzt die sogenannte Erwerbsminderungsrente die früher gesetzliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente. Das bedeutet, dass an Erwerbstätige, die nach 1960 geboren wurden, nur dann eine staatliche Vollrente ausgezahlt wird, wenn sie nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Die Anforderungen sind also sehr streng. Hinzu kommt, dass die ausgezahlte Rente oft weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts beträgt. Der gewohnte Lebensstandard kann bei Menschen mit einem durchschnittlichen Gehalt und Vermögen ohne zusätzliche Unterstützung also kaum aufrechterhalten werden.

An einer zusätzlichen privaten Vorsorge führt deshalb kein Weg vorbei. Die Frage ist, welches Angebot am geeignetsten für die jeweilige Situation ist. Grundsätzlich wird zwischen einer Erwerbsunfähigkeits- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterschieden. Die NÜRNBERGER rät grundsätzlich zum Abschluss einer BUV, da diese zahlt, sobald der Versicherte höchstens 50 Prozent seiner letzten beruflichen Tätigkeit ausüben kann. Eine vergleichsweise günstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen greift erst, analog zur gesetzlichen Absicherung sobald der Versicherte weniger als drei Stunden arbeiten kann – ungeachtet der ausgeübten Tätigkeit. Das heißt: Einem Handwerksmeister, der noch als Pförtner tätig sein könnte, würde kein Geld zustehen.

Beim Abschluss einer BUV ist es grundsätzlich ratsam, sich so früh wie möglich darum zu kümmern. Gerade junge Menschen beschäftigen sich meist nicht ausreichend mit der Absicherung für die Zukunft. Doch wer die BUV frühzeitig abschließt kann kräftig sparen. Die Prämien variieren nämlich je nach Alter, Vorerkrankungen und Berufsgruppen. Junge Menschen ohne Vorerkrankungen können sich meist bereits für niedrige Beträge umfassend absichern.

Zusätzliche Informationen zu den Berufsunfähigkeitsversicherungen der NÜRNBERGER gibt es hier: www.nuernberger-berufsunfaehigkeitsversicherung-informationen.de
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