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Bei Zertifizierung zum Bekannten Versender auf Qualität achten

Der 25.03.2013 hält die Luftfracht-Branche auch weiterhin in Atem, denn an diesem Tag tritt die neue europäische Luftsicherheitsverordnung in Kraft – und diese erfordert von Luftfracht versendenden Unternehmen eine Zulassung als Bekannter Versender.
(PM) Frankfurt am Main , 04.12.2012 - Für große Aufruhr in der gesamten Luftfracht-Branche sorgt aktuell die die neue europäische Luftsicherheitsverordnung, die am 25. März 2013 in Kraft tritt. Da am gleichen Datum zudem die Übergangsfrist für die alten Regelungen endet, stehen viele Unternehmen derzeit unter Strom: Denn wer ab März 2013 keine vom Luftfracht-Bundesamt (LBA) ausgestellte Zulassung als Bekannter Versender besitzt, dessen Ware gilt fortan als „unsicher“ – und muss damit am Flughafen umfangreichen und zeitintensiven Kontrollen unterzogen werden. Viele Unternehmen sind deshalb aktuell in der Abwägung, ob sich die Zulassung als Bekannter Versender für sie lohnt – denn der Weg bis zur Zertifizierung ist lang und aufwändig. Und auch die lange Zeit unklaren Rahmenbedingungen waren nicht förderlich und haben viele Unternehmen zögern lassen – und nun wird bei vielen die Zeit knapp, denn der Zulassungsprozess kann auch schon mal bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen, und bis zum Stichtag Ende März sind es nur noch knapp vier Monate. Experten rechnen deshalb ab diesem Datum mit massiven Problemen und Einschränkungen, denn durch die verschärften Kontrollen und die zu erwartende Masse an unsicherer Luftfracht sind Verzögerungen und Luftfracht-Staus am Flughafen quasi vorprogrammiert. Die Folgen für die Luftfracht-Branche – und damit auch für den Export – sind unabsehbar, gerade auch in finanzieller Hinsicht.

Als gäbe es der Probleme nicht genug, sind nun in letzter Zeit offenbar Unregelmäßigkeiten bei den zur Zulassung notwendigen Luftsicherheitsschulungen aufgetreten. So berichtet der DVZ-Brief z. B. über einen Fall, in dem sich ein vom LBA zugelassender Ausbilder für die 35h-Schulung von Sicherheitsbeauftragten kurzfristig krank meldete und einen Kollegen als Ersatz schickte. Die Schulung fand wie geplant statt – doch hinterher stellte sich heraus, dass der Ersatz-Ausbilder nicht die notwendige Zulassung besaß. Das LBA stellte sich wie zu erwarten quer und erkannte die Schulung nicht an, die somit von dem Unternehmen wiederholt werden muss. Experten fordern deshalb, nicht mehr einzelne Ausbilder beim LBA zuzulassen, sondern nur noch Unternehmen, die dann für die Qualität Ihres Angebots einstehen müssen. „Antragssteller zum Bekannten Versender sollten wirklich ganz genau darauf achten, dass Sie kompetent beraten werden und dass die Qualität stimmt – denn solche Fälle sind aufgrund des großen Zeitdrucks bei vielen Unternehmen einfach nur ärgerlich“, meint auch Elke Wasser, die Geschäftsführerin der LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH aus Neu-Isenburg, direkt am Frankfurter Flughafen. Die Expertin weiß, wovon sie spricht, denn Ihre Firma hat derzeit alle Hände voll damit zu tun, Unternehmen beim Zertifizierungsprozess zum Bekannten Versender zu unterstützen – und kann dabei Qualität garantieren, denn das LOGISTIC TRAINING CENTER verfügt über 30 Jahre Erfahrung in den Themen Logistik und Luftsicherheit. Neben der kompetenten und bedarfsgerechten Beratung bietet das Unternehmen die geforderte 35h-Schulung für Sicherheitsbeauftragte an und steht auch für sonstige In-house-Workshops und Schulungen zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auf der Website www.bekannter-versender.de .
PRESSEKONTAKT
Logistic Training Center GmbH
Frau Elke Wasser
An der Gehespitz 60
63263 Neu-Isenburg
+49-6102-882 70-10
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