Von der Anklageschrift bis zum Zeugnis.... ausländische Dokumente werden in Deutschland oft nur als beglaubigte Übersetzung anerkannt
(PM) Hamburg, 25.08.2010 - Durch die immer stärkere Nachfrage nach beglaubigten Übersetzungen hat sich das Übersetzungsbüro "Das Übersetzernetzwerk" nun besonders der Vernetzung mit beeidigten Übersetzern der unterschiedlichsten Sprachrichtungen gewidmet.
Mit mittlerweile mehr als 300 Übersetzerinnen und Übersetzern kann das Übersetzungsbüro "Das Übersetzernetzwerk" die wichtigsten Sprachkombinationen nun auch im Bereich der beglaubigten Übersetzungen anbieten.
Diese spezielle Art der Übersetzung wird benötigt, wenn beispielsweise Urkunden, Diplome, Zeugnisse, Urteile etc. in eine andere Sprache übertragen werden müssen und gleichzeitig vor Gericht, bei einer Behörde etc. Gültigkeit behalten müssen. Zu diesem Zwecke wird - je nach Bundesland - der Übersetzer oder die Übersetzerin öffentlich bestellt, gerichtlich vereidigt oder beeidigt oder ermächtigt, solche Übersetzungen mit einer Beglaubigung zu versehen.
Mehr erfahren Sie unter
www.uebersetzernetzwerk.net