(PM) Köln, 27.06.2016 - Seit Freitagmittag ist es amtlich – die BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. verabschiedete in ihrer Mitgliederversammlung mit überwältigender Mehrheit einschneidende Änderungen in den Bedingungen und kürzt zugesagte Versorgungen. Aufgrund der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers werden Mitgliedsunternehmen die Reduktion von 24,09 Prozent der Garantie auf Beiträge, die ab 01.01.2017 geleistet werden, auffangen müssen. Zwei Möglichkeiten gibt es dafür: Entweder leisten die Unternehmen einen Zusatzbeitrag in Höhe von circa 30 Prozent ihres ursprünglichen Beitrages oder sie müssen das Delta in der zugesagten Rente unmittelbar ausgleichen, was bilanziell sofort zu Buche schlägt. Beide Varianten bedeuten einen erheblichen finanziellen Aufwand.
Was ist zu tun?
Alexander Siegmund, Geschäftsführer der Kölner Pensionsmanagement GmbH empfiehlt den Mitgliedsunternehmen: „Arbeitgeber sollten ihre Zusagen überprüfen und die Handlungsalternativen durchprüfen, denn der Zusatzbeitrag ist nicht immer die wirtschaftlich sinnvollste Alternative.“