Wenn Anfang April die Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften (BG) verschickt werden, ist dies für Unternehmen der richtige Zeitpunkt, um die eigenen Zahlungen an die BG zu überprüfen und Einsprüche geltend zu machen.
(PM) Köln, 17.02.2011 - In den nächsten Wochen erhalten Deutschlands Unternehmen ihre Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften (BG). Nach Einschätzung des Kölner Beratungsunternehmens BGopt ist dies der ideale Zeitpunkt, um die Eingruppierung der Mitarbeiter und die eigenen Zahlungen an die BG gründlich zu überprüfen. „Wir sehen bei vielen Unternehmen gute Chancen, die eigenen Belastungen zu reduzieren. Häufig verändern sich beispielsweise durch Umstrukturierung, Zusammenlegung oder Auslagerung die Gefahrtarife“, so die im Umgang mit den Berufsgenossenschaften erfahrene Kölner Rechtsanwältin Nicole Hencinski. Ein Einspruch gegen den aktuellen Beitragsbescheid müsse innerhalb von einem Monat bei der zuständigen BG vorliegen. Dann könnten die betroffenen Unternehmen rückwirkend und für die zukünftige Veranlagung ihre Forderungen geltend machen. Die Chancen für niedrigere Beiträge stehen nach Einschätzung der unabhängigen Beitragsoptimierer derzeit besonders gut: Nach eigenen Erhebungen würden rund 60 Prozent der Betriebe fehlerhaft und zu hoch eingruppiert. Die Leistungen der Berufsgenossenschaft im Schadensfall blieben zudem bei richtiger Eingruppierung oder Senkung der Beiträge in vollem Umfang erhalten.