Erfolg in VIP 3 & 4 Verfahren gegen Bankhaus Löbbecke AG
(PM) Hamburg/Bremen, 30.08.2010 - Mit einem Urteil des Landgerichts Berlin errang die Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht KWAG jetzt einen weiteren Erfolg in einem Fall zu den VIP Medienfonds 3 & 4. Das Bankhaus Löbbecke wurde aufgrund mangelnder Information des Anlegers über Risiken und fehlender Aufklärung über Kick-Backs verurteilt. Der klagende Anleger erhält rund 90.000 Euro zurück und wird von allen steuerlichen Nachteilen freigestellt, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Die Beteiligungen am Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 & 4 wird Zug um Zug zurückübertragen. Die Richter begründeten ihr Urteil unter anderem mit dem von vornherein unrealistischen Fondskonzept und der fehlenden Aufklärung des Anlegers über die Risiken. „Wichtig für alle Anleger von Medienfonds: Ende 2010 droht die Verjährung vieler Schadensersatzansprüche, jetzt sollten mögliche Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung oder dem Verschweigen von Rückvergütungen schnellstmöglich geltend gemacht werden“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von der KWAG.
Urteil vom 10. August 2010 | Landgericht Berlin | 37 O 177/09; Weitere Informationen erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 040/ 226 399 50.