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Pressemitteilung

Aktuelle Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für Treppenlifte

Bei der Finanzierung von Treppenliften im eigenen Haushalt werden Betroffene nicht alleine gelassen.
(PM) Harham, 29.02.2016 - „Liegt eine Pflegestufe vor, leistet die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Person“, weiß Experte Christian Biller vom Aufzugdienst Rottal. Diese Mittel stehen sowohl beim Kauf von Treppenliften, als auch bei der Miete oder Finanzierung zur Verfügung. Ein formloser Antrag des Versicherten bei der Pflegekasse genügt. Entscheidend ist, dass die Genehmigung der Pflegekasse vor Beginn der Bauarbeiten vorliegt.

Im Rahmen der Wohnraumförderung bietet der Freistaat Bayern ein zins- und tilgungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist regional unterschiedlich und von diversen Faktoren abhängig. Die Ansprechpartner sitzen in den örtlichen Landratsämtern. Zudem unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Abbau von Barrieren im eigenen Zuhause. Ab einer Investitionssumme von mindestens 6.000 Euro kann ein Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit, gewährt werden.

Übrigens, bei einem Berufs- oder Verkehrsunfall springt häufig Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung ein. Wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und Eigenmittel fehlen, kann auch das Sozialamt unterstützen.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.aufzugdienst-rottal.de
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Definiert ist das Kerngeschäft der Biller Aufzugdienst Rottal GmbH mit der Planung, Montage und Wartung von Aufzügen, Treppenliften und Elektromobilen.
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